FAQ-022 | ANTWORT
TX-FAQ /// 022
Wo muss ich mich als Freiberufler anmelden?
Die Anmeldung als Freiberufler ist deutlich einfacher als eine Gewerbeanmeldung. Hier erfährst du Schritt für Schritt, was du tun musst.
Anmeldung beim Finanzamt
Als Freiberufler meldest du dich direkt beim für deinen Wohnsitz zuständigen Finanzamt an. Eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ist nicht nötig. Du musst innerhalb eines Monats nach Aufnahme deiner Tätigkeit den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen und elektronisch über ELSTER einreichen.
Was du im Fragebogen angibst
- Art deiner freiberuflichen Tätigkeit
- Geschätzter Gewinn für das erste und zweite Jahr
- Ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest
- Deine Bankverbindung
- Angaben zur Umsatzsteuer-Voranmeldung
Was du vom Finanzamt bekommst
Nach der Anmeldung erhältst du deine Steuernummer und ggf. eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), die du für Rechnungen an EU-Kunden brauchst. Außerdem legt das Finanzamt fest, ob und in welcher Höhe du Steuervorauszahlungen leisten musst.
Weitere wichtige Schritte
- Krankenversicherung: Kläre, ob du gesetzlich (freiwillig) oder privat versichert sein möchtest.
- Berufshaftpflicht: Je nach Tätigkeit sinnvoll oder sogar vorgeschrieben.
- Künstlersozialkasse: Für Webdesigner, Grafiker und andere kreative Berufe kannst du über die KSK günstig in die Sozialversicherung einzahlen — das spart bis zu 50 % der Beiträge.
- Berufsgenossenschaft: Meldepflicht besteht, auch wenn du dich als Freiberufler von der Beitragspflicht befreien lassen kannst.
SEC-02 | WEITERE FRAGEN
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