WEBDESIGN
FREELANCER
+ ||| || ||| | || ||| || ||| +
FAQ / FAQ-005
FAQ-005 | ANTWORT
Wie schreibe ich als Freiberufler eine Rechnung?
TX-FAQ /// 005

Wie schreibe ich als Freiberufler eine Rechnung?

Als Freiberufler bist du gesetzlich verpflichtet, ordnungsgemäße Rechnungen zu stellen. Seit 2025 gelten zudem neue Anforderungen durch die E-Rechnungspflicht. Hier erfährst du, was auf jede Rechnung gehört.

Pflichtangaben auf der Rechnung

Laut § 14 UStG muss deine Rechnung folgende Angaben enthalten:

  • Dein vollständiger Name und deine Anschrift
  • Name und Anschrift des Auftraggebers
  • Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Datum der Leistungserbringung
  • Art und Umfang der Leistung (z. B. "Webdesign für Unternehmenswebsite, 40 Stunden à 95 €")
  • Nettobetrag, Umsatzsteuersatz (19 %) und -betrag sowie Bruttobetrag
  • Zahlungsziel (z. B. "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen")

Kleinunternehmerregelung

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Umsatz unter 25.000 € im Vorjahr und voraussichtlich unter 100.000 € im laufenden Jahr — neue Grenzen seit 2025), weist du keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen fügst du den Hinweis hinzu: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

E-Rechnung ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Freiberufler im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird auch das Versenden von E-Rechnungen für alle verpflichtend. Nutze Tools wie lexoffice, sevdesk oder FastBill, die automatisch konforme E-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format erstellen.

SEC-02 | WEITERE FRAGEN
+ ||| || ||| | || ||| || ||| +