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FAQ / FAQ-014
FAQ-014 | ANTWORT
Muss ich als Freiberufler Umsatzsteuer zahlen?
TX-FAQ /// 014

Muss ich als Freiberufler Umsatzsteuer zahlen?

Ja, grundsätzlich sind auch Freiberufler umsatzsteuerpflichtig. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen und Sonderregelungen, die du kennen solltest.

Regelbesteuerung

Im Normalfall musst du auf deine Rechnungen 19 % Umsatzsteuer aufschlagen (bzw. 7 % für bestimmte Leistungen wie journalistische Texte). Diese Umsatzsteuer führst du an das Finanzamt ab. Im Gegenzug kannst du die Vorsteuer aus deinen Betriebsausgaben (z. B. Software, Hardware, Büromaterial) abziehen.

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Seit 2025 gelten neue Grenzen: Lag dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € und liegt er im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 €, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dann weist du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus und musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Nachteil: Du kannst auch keine Vorsteuer abziehen.

Umsatzsteuerbefreite Tätigkeiten

Bestimmte freiberufliche Tätigkeiten sind komplett von der Umsatzsteuer befreit, darunter:

  • Heilbehandlungen (Ärzte, Therapeuten, Heilpraktiker)
  • Bildungsleistungen (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Kulturelle Leistungen (bei Anerkennung als gemeinnützig)

Umsatzsteuervoranmeldung

Als umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler musst du regelmäßig Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen — monatlich, quartalsweise oder halbjährlich, je nach Höhe deiner Umsatzsteuerschuld. Im Gründungsjahr und im Folgejahr ist die monatliche Abgabe Pflicht.

Tipp: Lege die eingenommene Umsatzsteuer immer auf ein separates Konto, damit du bei Fälligkeit nicht in Zahlungsschwierigkeiten gerätst.

SEC-02 | WEITERE FRAGEN
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